Fortbildung

Neben der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung ist die Fortbildung ein Teilbereich der beruflichen Bildung. Sie ist Teil der beruflichen Entwicklung.

Nach § 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) richtet sich die Weiterbildung auf die Qualifikationen, die bereits in einem Ausbildungsberuf erworben wurden. Sie sollen beibehalten, erweitert, an die technische Entwicklung angepasst oder so ausgebaut werden, dass ein beruflicher Aufstieg möglich wird. Es wird unterschieden zwischen

– Erhaltungsschulung,
– Erweiterungsausbildung,
– Anpassungsschulung und
– Aufstiegsfortbildung.

Die durch die Weiterbildung erworbenen Qualifikationen werden in der Regel durch Prüfungen der zuständigen Stellen (meist Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern) überprüft. Einige Weiterbildungen sind durch bundesweite Rechtsverordnungen der zuständigen Bundesministerien geregelt.

Berufliche Aufstiegsfortbildungen sind z.B. die Facharbeiterkurse, die zur Meisterprüfung führen, Kurse zur Vorbereitung auf Facharbeiterprüfungen oder die Kurse, die auf eine Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vorbereiten.

Unterweisungen sind eine besondere Form der Fortbildung. 12 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes verlangt, dass die Versicherten eine ausreichende und angemessene Unterweisung erhalten. Auslöser für eine Unterweisung sind z.B. eine Einstellung oder Versetzung, Veränderungen im Aufgabenbereich oder Änderungen in den Arbeitsabläufen.

Umgangssprachlich werden die Begriffe Fortbildung und berufliche Entwicklung oft fälschlicherweise als Synonyme verwendet. Zur beruflichen Weiterbildung gehören jedoch z.B. autodidaktische Weiterbildungen, Umschulungen und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, die allesamt nicht als Weiterbildung im Sinne des BBiG gelten.

Finanzierung

Die berufliche Weiterbildung findet teils während der Arbeitszeit, teils in der Freizeit, z. B. am Wochenende statt. Auch der Arbeitnehmer leistet einen zeitlichen Beitrag. Oft teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten. Im Prinzip kann die Berufsausbildung finanziert werden

> selten durch den Arbeitgeber,
> meist durch den Arbeitnehmer, der sich selbst weiterbildet,
> mit öffentlichen Mitteln, z. B.
– durch die Arbeitsagentur, Förderprogramme der Bundesländer oder
– durch die EU oder
– durch eine Kombination aus diesen.

Eine öffentliche Förderung liegt vor, wenn bei veränderter persönlicher Eignung oder einem veränderten Arbeitsmarkt eine bessere individuelle Wettbewerbssituation erreicht werden soll. Die Bewilligung einer öffentlichen Förderung ist keine Garantie für den materiellen Wert der Bildungsmaßnahme.

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