Optimale Stellenanzeige

Die Stellenausschreibung bzw. Stellenanzeige ist die personalwirtschaftliche Ausschreibung einer Stelle, hauptsächlich für die Mitarbeiterbeziehungen. Sie kann intern (intern) oder extern (extern) erfolgen.

Die optimale Stellenausschreibung kann sowohl in der Anbahnungsphase eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses als auch bei Stellen im öffentlichen Dienst als Anstoß für einen entsprechenden Rekrutierungsprozess und als Bewerbungsanreiz betrachtet werden. In bestimmten Fällen ist die Stellenausschreibung gesetzlich vorgeschrieben. Nach dem Grundgesetz soll jeder Deutsche aufgrund seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt haben. Daraus ergibt sich jedoch keine gesetzliche Verpflichtung, freie Stellen im öffentlichen Dienst auszuschreiben. An wissenschaftlichen Hochschulen gibt es zum Beispiel nur die Verpflichtung, budgetierte Professuren förmlich auszuschreiben. Alle anderen wissenschaftlichen Stellen müssen laut Gesetz nicht ausgeschrieben werden (siehe aber: Scheinausschreibungen) Während einige Fachbereiche einen Teil der Stellen ausschreiben, vergeben andere Fachbereiche diese Stellen im öffentlichen Dienst fast immer ohne eine Stellenausschreibung.

Elemente einer optimalen Stellenanzeige

Optimale Stellenanzeigen werden oft im Sinne von „idealen Kandidaten“ formuliert und mit Karriereinformationen verknüpft. Eine gut gemachte optimale Stellenanzeige ist wie eine Visitenkarte für das Unternehmen. Sie sollte mindestens die folgenden Elemente enthalten:

– Vorstellung des Unternehmens (Standort, Größe, Anzahl der Mitarbeiter)
– Aufgaben, die neue Mitarbeiter/innen erwarten (z.B. Bearbeitung von Verträgen, Bewertung von Lieferanten)
– Stellenbeschreibung (evtl. Gründe für die Ausschreibung)
– Anforderungsprofil des Bewerbers
– Arbeitsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten
– Leistungen (Gehalt, Gewinnbeteiligung, Sozialleistungen, z.B. Rente)
– Organisatorisches (Empfangsadresse, Anfangsdatum, erforderliche Bewerbungsunterlagen)

Offene Stellen werden den eigenen Mitarbeitern durch interne Stellenausschreibungen (z.B. Rundschreiben) bekannt gemacht.

Zusammenfassung

Die 5 W’s fassen die Anforderungen an eine Stellenausschreibung zusammen:

– Wir sind,
– Wir suchen,
– Wir erwarten,
– Wir bieten,
– Wir fragen nach

Hauptpunkte und Varianten

Der Schwerpunkt des Besetzungsbildes liegt eher im Bereich der sozialen und fachlichen Kompetenzanforderungen, der groben Beschreibung der Arbeitsziele und der maximalen Lohnkosten, die eine Besetzung verursachen darf. Die Anforderungen an den Bewerber werden in der Stellenausschreibung in fakultative und obligatorische Anforderungen unterteilt.

Bei internen Stellenausschreibungen wird den Beschäftigten eine freie Stelle, z. B. durch Rundschreiben oder im Intranet, angekündigt. Externe Rekrutierungsmaßnahmen können gleichzeitig oder danach durchgeführt werden. Der Grundgedanke ist die Chancengleichheit auf dem internen Arbeitsmarkt. Das bedeutet, dass sich die Beschäftigten auf eine andere Stelle im Unternehmen bewerben können. Bei freien Stellen kann der Betriebsrat eine interne Ausschreibung verlangen und bei Nichtbeachtung eine Einstellung oder Versetzung ablehnen. Der interne Bewerber muss nicht bevorzugt werden.

Informationen, die den Bewerbern zur Verfügung gestellt werden sollten, sind:

– Stellenbezeichnung
– kurze Stellenbeschreibung
– Zugehörigkeit zu einer Abteilung, einem Zweig oder einer Gruppe
– Arbeitszeit
– erforderliche Qualifikation
– geplante Vergütung
– Geplante(r) Standort(e).

Rechtliches (Deutschland)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet die unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung von Bewerbern durch die Formulierung der Stellenanzeige oder des Stellenangebots. Die Anforderungen der Stelle sind ethnisch neutral, geschlechtsneutral und altersneutral zu beschreiben, es sei denn, die Besetzung mit einer Person mit einem bestimmten Profil ist objektiv notwendig (z. B. weibliche Models für die Präsentation von Frauenmode). Wenn es keine Stellenanzeige gibt, liegt in Deutschland keine rechtlich feststellbare Diskriminierung vor.

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